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Neue Richtlinie für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 veröffentlicht
Anfang August veröffentlichte das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die "Richtlinie zur Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen von LEADER". Diese Richtlinie ist die Grundlage für künftige LEADER-Förderungen. Die bisherigen Fördersätze bleiben unverändert: 50 % für Einzelprojekte, 60 % für Kooperationsprojekte und 30 % für produktive Projekte. Auch können in der neuen Förderperiode wieder Kleinstmaßnahmen zur Stärkung des Bürgerengagements umgesetzt werden. Die Verfahren zur Antragstellung und Abrechnung ähneln denen der vorherigen Förderperiode. Die Geschäftsstelle informiert sobald wieder Ideen eingereicht werden können.
Zentrale Änderungen umfassen:
- Anpassung der Zuschussgrenzen: min. 7.000 Euro, max. 250.000 Euro Förderung
- Zweckbindungsfrist von 5 Jahren für alle Projekte ab dem Auszahlungsbescheid
- Möglichkeit einer Förderung von Ersatzbeschaffung und gebrauchten Gegenständen
- Optionaler 50%-Fördervorschuss statt Teilzahlungsanträge
Wichtiger Hinweis: Die ersten Anträge für Fördermittel können voraussichtlich erst ab Winter eingereicht werden, da aktuell noch die notwendigen Merk- und Formblätter fehlen. Zudem muss noch das neue LAG-Management beauftragt werden. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, informiert die LAG entsprechend.
Die LEADER-Förderrichtlinie steht zum Download bereit
LEADER-Förderrichtlinie (Stand 2. August 2023).pdf (314,9 KiB)