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Förderung

Auf dieser Seite finden Projektträger:innen und Interessierten eine umfassende Orientierungsgrundlage von der Konzeption über die Antragsstellung bis hin zur Abrechnung des LEADER-Projektes. Damit geben wir einen Einblick in das LEADER-Förderprogramm geben und erleichtern Ihnen die Navigation durch das Verfahren. Doch auch bei LEADER befinden wir uns im stetigen Veränderungsprozess, sodass nachträglich Änderungen nicht auszuschließen sind. Wenn Sie eine Projektidee haben oder Fragen offen bleiben, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.

Weitere Informationen und die wichtigsten Unterlagen finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden. Der Leitfaden steht am Seitenende zum Download bereit.

Phase I: Von der Projektidee zum Förderantrag

1.1 Idee und Kontaktaufnahme mit der LAG

Wenn Sie eine Idee haben, von der Sie glauben, dass sie sich für eine Umsetzung über LEADER eignet, ist das LAG-Management die erste Anlaufstelle für Projektträger:innen. Wir stehen für Fragen zum Förderprozess bereit. Sie erreichen uns telefonisch unter 08423 / 94 88 24 oder per Mail an info@altbayerisches-donaumoos.de

Tipp: Erstellen Sie vor der Kontaktaufnahme eine Projektskizze und machen Sie sich dabei Gedanken zu den unten genannten Fragen.

Angaben zum/zur Projektträger:in

  • Natürliche oder juristische Person?
  • Rechtsform Projektträger:in?

Zusammenfassung der Idee

  • Was soll umgesetzt werden?
  • Welche Ziele verfolgt das Projekt?
  • Welcher Mehrwert entsteht für die Region?

Zeit- und Kostenplan

  • Wann soll das Projekt beginnen?
  • Wann ist der Projektabschluss geplant?
  • Wie hoch fallen die Kosten in etwa aus?
1.2 Checkliste und Projektbeschreibung

Jede Projektidee durchläuft ein Auswahlverfahren und wird mit Hilfe eines standardisierten Kriterienkataloges bewertet. Das Projektauswahlverfahren wird vom Lenkungsausschuss, dem Entscheidungsgremium der LAG, gesteuert. Hier wird bewertet, ob das Projekt einen Beitrag zu den regionalen Entwicklungszielen leistet. Dieser Ausschuss tagt mehrmals im Jahr.

Einreichungsfrist

Projektideen können fortlaufend eingereicht und mit dem LAG-Management besprochen werden. Die in der rechten Spalte genannten Unterlagen müssen spätestens bis zur Einreichungsfrist vor der Sitzung des Lenkungsausschusses schriftlich oder per E-Mail beim LAG-Management eingegangen sein. Die Frist zur Einreichung wird mit dem Projektaufruf festgelegt und auf unserer Website bekannt gegeben.

Checkliste

Das Entscheidungsgremium entscheidet anhand unserer Checkliste, ob das Projekt einen Beitrag zu den regionalen Entwicklungszielen leistet. Zur Vorbereitung nehmen Sie sich am besten die Checkliste zur Hand und prüfen, ob Ihr Projekt die Anforderungen erfüllen kann.

Wichtig: Die Checkliste ist kein Dokument, das Sie ausfüllen müssen. Die Kriterien zu kennen, erleichtert Ihnen allerdings den nächsten Schritt.

Notwendige Unterlagen
  1. Projektbeschreibung

    Beim Erstellen der Projektbeschreibung geht es an die Feinarbeit. Das vorgefertigte Formular hilft Ihnen dabei, Ihr Projekt zu strukturieren sowie organisatorische und inhaltliche Lücken zu schließen. Gerne stehen wir beratend zur Seite und stimmen Ihre Fragen mit der Förderstelle ab. Orientieren Sie sich bei der Argumentation gerne an der Checkliste für das Projektauswahlverfahren.

  2. Kostenkalkulation

    Die Projektbeschreibung beinhaltet auch eine Kostenkalkulation. Für die Entscheidung des Lenkungsausschusses reicht eine Aufstellung der Kosten aus. Zum Förderantrag müssen diese Kosten plausibilisiert werden (i.d.R. über Angebote). Wir empfehlen daher, bereits mit der Projektbeschreibung einen stichhaltigen und begründeten Kosten- und Finanzierungsplan zu erarbeiten, da diese Unterlagen im nächsten Schritt ohnehin benötigt werden und die beschlossene Fördersumme im Nachhinein nicht erhöht werden kann.

    Hinweise für die Kostenplanung

    • Bei Kooperationsprojekten und Leuchtturmprojekten kann der max. Zuwendungsbetrag von 250.000 € überschritten werden. Großprojekte erfordern jedoch eine gesonderte Genehmigung durch das StMELF.
    • Mehrfachförderungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
      • Es handelt sich um nationale öffentliche Förderprogramme (keine EU-Programme).
      • Mit den Förderungen werden unterschiedliche Zwecke verfolgt.
      • Die Bestimmungen der Förderprogramme schließen keine Mehrfachförderung aus.
  3. Sonstiges

    Es können nur beschlusstaugliche Projektideen am Auswahlverfahren teilnehmen. Eventuelle genehmigungsrechtliche Fragen oder Projektfinanzierungen sollten daher im Vorfeld geklärt bzw. sichergestellt werden. Für einen besseren Eindruck zum Projekt sind Bau- bzw. Übersichtspläne, Ansichten und/oder Darstellungen der anzuschaffenden Fördergegenstände hilfreich.

    Reichen Sie die ausgefüllte Projektbeschreibung mit Kostenkalkulation und ggf. weiteren Unterlagen per Mail bei der LAG ein. Somit ist sichergestellt, dass Ihre Projektidee in der nächsten Sitzung des Entscheidungsgremiums vorgestellt und im besten Fall auch beschlossen werden kann.

1.3 Vorstellung und Beschluss im Lenkungsausschuss

Bevor ein Förderantrag eingereicht werden kann, muss der Lenkungsausschuss dem Projekt zustimmen. In einer Sitzung stellen Sie dem Gremium Ihr Vorhaben vor und beantworten eventuell auftretende Fragen. Diskussionsgrundlage sind die in der Checkliste definierten Projektauswahlkriterien, welche auf Basis der Projektbeschreibung bewertet werden.

Wie das Gremium entscheidet, hängt auch von der Aussagekraft Ihrer Unterlagen ab. Eine detailliert ausgearbeitete Projektbeschreibung mit strukturiertem Projektplan, gesicherter Kofinanzierung und erkennbarem Mehrwert für die Region kann sich bezahlt machen.

Das LAG-Management dokumentiert die Sitzung und übermittelt die Unterlagen im Anschluss an die Bewilligungsstelle.

Zur Info: Für das Altbayerische Donaumoos stehen in der LEADER-Periode 2023-2027 insgesamt 1,821 Mio. € Fördermittel zur Verfügung. Mit einem LEK-Beschluss werden Mittel aus dem „Topf“ reserviert und sind somit an das jeweilige Projekt gebunden.

1.4 Vorbereitung und Einreichung des Förderantrages

Nach dem positiven Beschluss durch den Lenkungsausschuss kann der Förderantrag beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Paffenhofen gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt digital via iBALIS.

Fordern Sie unter Angabe von Name des Projektträgers und landwirtschaftlicher Betriebsnummer* rechtzeitig per E-Mail (pin@lkv.bayern.de) eine persönliche PIN an. Die Zugangsdaten werden an Ihre Postanschrift gesendet.

*Alle Projektträger (auch Privatpersonen) benötigen eine landwirtschaftliche Betriebsnummer. Wenn Sie noch keine besitzen, kann diese hier beantragt werden.

Hinweis: Je nach Projektart sind neben dem Förderantragsformular noch verschiedene Anlagen bei iBALIS hochzuladen. Welche Unterlagen eingereicht werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Stimmen Sie die Unterlagen vor Einreichung immer mit dem LAG-Management ab.

Gerne helfen wir bei der Vorbereitung und Abgabe des Förderantrags! Für Unterstützung beim Upload der Unterlagen in das digitale Antragsportal können Sie gerne einen Termin mit dem LAG-Management vereinbaren. Zudem steht die LEADER-Koordinatorin des AELF als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung und erhält einen lesenden Zugriff auf das digitale Antragsportal.

Wichtig: Förderanträge müssen zeitnah nach LEK-Beschluss eingereicht werden. Es gelten folgende Fristen:

  • Einzelprojekte: 3 Monate nach LEK-Beschluss
  • Kooperationsprojekte: 6 Monate nach LEK-Beschluss

Bedenken Sie diese Fristen, bevor Sie sich für das Projektauswahlverfahren bewerben.

Bestandteile eines LEADER-Förderantrages

Je nach Vorhaben sind bestimmte Anlagen im Antragsportal hochzuladen. Eine detaillierte Anlagenübersicht zum LEADER-Förderantrag finden Sie hier. Merkblätter, Unterlagen und die zu verwendenden editierbaren PDF-Formulare können im Downloadbereich des StMELF heruntergeladen werden.

Phase II: Von der Bewilligung zur Umsetzung

2.1 Lesen und Prüfen des Zuwendungsbescheids

Keine Beauftragungen vor der Bewilligung!

Warten Sie mit dem Projektstart unbedingt bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids. Beauftragen Sie bis dahin keine Unternehmen oder erwerben Sie keine Materialien, Gegenstände usw., da diese sonst nicht gefördert werden können. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich und erfordert immer eine amtliche Genehmigung!

Lesen Sie den Zuwendungsbescheid mitsamt Anlagen nach Erhalt sorgfältig durch, um sanktionsrelevante Fehler vorzubeugen. Zu den Anlagen zählen in der Regel Merkblätter, Formulare und allgemeine Nebenbestandteile.

Wurden alle Kosten bewilligt?

Überprüfen Sie vor dem Projektstart, ob die bewilligten Leistungen mit Ihrem Antrag übereinstimmen. Es ist möglich, dass ein Teil der beantragten Kosten nach Prüfung von der Förderung ausgeschlossen wird.

Fristen beachten!

Notieren Sie sich die im Bescheid genannten Fristen und stimmen Sie diese mit Ihren Projektpartnern und Auftragnehmern ab.

  • Bewilligungszeitraum: In diesem Zeitraum muss das Projekt abgeschlossen werden, d.h. bis zur Frist müssen alle Leistungen beauftragt, umgesetzt, in Rechnung gestellt und bezahlt worden sein.
  • Zahlungsantrag: Spätestens bis zur im Bescheid genannten Frist muss der Schlusszahlungsantrag beim AELF vorliegen.

Sie brauchen während der Umsetzung einen Zuschuss? Vorschuss beantragen!

Ausbezahlt werden LEADER-Fördermittel normalerweise nach der Projektumsetzung mit dem Zahlungsantrag. Bis zu max. 50% des bewilligten LEADER-Zuschusses können allerdings schon während der Umsetzung (erst nach Zuwendungsbescheid) beantragt und ausbezahlt werden. Mehr Informationen zum Thema Vorschusszahlung finden Sie unter Punkt 2.4.

Unvorhergesehene Planabweichung? Kein Grund zur Sorge!

Manchmal verläuft die Umsetzung anders als ursprünglich geplant bzw. beantragt. Das ist in den meisten Fällen kein Problem, wenn Sie vor der Umsetzung bei der Bewilligungsstelle einen Antrag auf Konzeptänderung stellen. Mehr Informationen zum Thema Konzeptänderung finden Sie unter Punkt 3.2.

2.2 Umsetzung unter Berücksichtigung der Sichtbarkeits- und Vergabevorschriften
1. Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit

Achten Sie bei der Umsetzung auf die Einbindung der Öffentlichkeit. Verstehen Sie sich als Botschafter für LEADER, indem Sie über die Presse, Veranstaltungen oder Updates an die LAG regelmäßige Informationen über Ihr Projekt teilen. Nutzen Sie die lokale Presse und nehmen Sie die LAG mit ins Boot.

Die Einhaltung der Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften bei LEADER ist zwingend erforderlich und wird von der Bewilligungsstelle geprüft. Bis zum Ende des Bewilligungszeitraums muss eine gut sichtbare Erläuterungstafel am Projektstandort angebracht werden. Bei Bauvorhaben muss diese bereits mit Beginn der Umsetzung angebracht werden. Auf projektbezogenen Informationstafeln, Websites, Social-Media-Accounts, Flyern, Plakaten und Broschüren ist außerdem ein Förderhinweis anzubringen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften! Projektträger, egal ob privat oder öffentlich, müssen sich an die Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften bei LEADER halten. Vor-Ort-Kontrollen sind jederzeit möglich! Das entsprechende Merkblatt liegt dem Zuwendungsbescheid als Anlage bei und Sie finden es hier.

Grafikvorlagen für Erläuterungstafel und Förderhinweise finden Sie auf der Website des StMELF unter "LEADER". Das Logo der LAG wird direkt von der LAG übermittelt. Die Grafikvorlagen können Sie hier herunterladen.

2. Kostenplausibilisierung, Angebotsvergleich und Vergabe

Wenn kein öffentliches Vergabeverfahren gemäß IMBek durchgeführt wird, müssen für jeden Auftrag drei „kostenbegründende Unterlagen“ eingeholt werden. Hierzu zählen:

  • Rechnungen
  • Internetausdrucke (wenn vergleichbar)
  • Angebote
  • Absageschreiben des Nicht-Bieters
  • Kostenvoranschläge
  • Detaillierte Kostenberechnung DIN 276 für bauliche Bestandteile der Kostengruppen 300, 400 und 500

Angebotsvergleich und Dokumentation der Vergabe

Bei der Markterkundung müssen Sie mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern. Eingegangene Angebote müssen in Funktion, Qualität, Quantität und ggf. weiteren in der Angebotsaufforderung definierten Kriterien vergleichbar sein.

Falls weniger als drei Angebote eingingen, muss der/die Projektträger:in die Angebotsaufforderung und ein Absageschreiben des Nicht-Bieters nachweisen können. Fordern Sie potenzielle Auftragnehmer:innen daher immer schriftlich oder per E-Mail zur Angebotsabgabe auf. Die E-Mails mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe sollten am gleichen Tag versendet werden. Wenn ein Auftragnehmer kein Angebot abgeben möchte/kann, muss die Absage vor Ablauf der Rückmeldefrist per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung des Preises. Alle kostenbegründenden Unterlagen (insb. Angebote) müssen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültig sein. Falls dies nicht der Fall ist, lassen Sie sich die Gültigkeit nochmal schriftlich bestätigen. Die Absage der nicht beauftragten Bieter muss ebenfalls schriftlich per Mail erfolgen.

Für einen Anteil von 10 % der insgesamt im Rahmen der Verwaltungskontrolle anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber bis zu 10.000 €, kann auf eine Kostenplausibilisierung durch begründende Unterlagen verzichtet werden. Dies gilt nicht für Eigenleistung und gebrauchte Maschinen, Geräte und Einrichtungen.

Ausschreibungen und Vergaben

Kommunale Körperschaften und sonstige öffentliche Projektträger:innen müssen die Vergabevorschriften gemäß IMBek einhalten und in den entsprechenden LEADER-Formularen dokumentieren. Bitte informieren Sie sich vor Wahl und Durchführung des Vergabeverfahrens über die Vergabevorschriften und Veröffentlichungspflichten* und dokumentieren Sie sauber! Bei Fragen zum Vergaberecht empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einer fachkundigen Beratungsstelle.

Hinweise und Arbeitshilfen zur Vergabe im kommunalen Bereich

Kontakt der Vergabestelle des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen

*Veröffentlichungspflichten: Wir empfehlen öffentlichen Projektträger alle Aufträge über das Bayerische Vergabe- und Bekanntmachungsportal BayVeBe zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung bzw. die darin enthaltene Leistungsbeschreibung sollte alle wesentlichen Angaben zum Auftrag enthalten (z.B. Auftragsgegenstand, Ort der Ausführung, Leistungszeitraum etc.). Der Zeitpunkt der Bekanntgabe muss über einen Screenshot mit erkennbarer Datumszeile nachgewiesen werden. Die Wartefrist zwischen Veröffentlichung und Angebotsabgabe beträgt sieben Kalendertage. Beachten Sie, dass bei einigen Vergabeverfahren nach der Zuschlagserteilung eine ex-post-Veröffentlichung erfolgen und dem Zahlungsantrag beigelegt werden muss. Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern.

Hinweis zur Dokumentation

Dokumentieren Sie neben den E-Mails mit dem Anschreiben zur Angebotsaufforderung die Absageschreiben der Nicht-Bietenden, Ihr Absageschreiben an unterlegene Bieter, die Auftragserteilung und -bestätigung sowie sonstigen Schriftverkehr als Nachweis für den Zahlungsantrag (z.B. Aufbewahrung der E-Mails als PDF).

Achtung: Vergabefehler können teuer werden! Private und öffentliche Projektträger müssen sich an die Vergabevorschriften bei LEADER halten. Das entsprechende Merkblatt liegt dem Zuwendungsbescheid als Anlage bei. Fehler bei der Vergabe können zu Kürzungen der Fördersumme führen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die aktuellen Vergabevorschriften und erforderlichen Nachweise!

Falls kein Vergabeverfahren durchgeführt wird: Zur Sicherstellung des wirtschaftlichen Einsatzes von Fördermitteln müssen seit dieser LEADER-Periode für jeden Auftrag drei kostenbegründende Unterlagen eingeholt werden. Neben dem tatsächlichen Rechnungsbeleg zählen hierzu voneinander unabhängige Angebote, Kostenvoranschläge oder Absageschreiben.

2.3 Dokumentation der Unterlagen und Nachweise

Projektträger sind selbst für die Dokumentation und Verwaltung der Projekt- und Antragsunterlagen verantwortlich. Um die Förderung auch abrufen zu können, bewahren Sie daher alle Unterlagen auf und dokumentieren Sie die Arbeitsschritte (z.B. Schriftverkehr) sorgfältig. Zudem empfehlen wir, von postalisch versandten Dokumenten immer einen Scan anzufertigen und die Belegliste bereits während der Umsetzung regelmäßig zu aktualisieren.

Es ist möglich, dass die Bewilligungsstelle eine Prüfung veranlasst und hierfür die gesamten Projektunterlagen anfordert. Belege, Zahlungsnachweise und alle anderen Ausschreibungsunterlagen müssen später mit dem Zahlungsantrag eingereicht werden. Bitte dokumentieren Sie alle Informationen in den Formularen des StMELF und stellen Sie die erforderlichen Anlagen für den Zahlungsantrag zusammen.

Laufende Dokumentation: Dokumentieren Sie Ihre Auftragsunterlagen zeitnah zur Vergabe/Markterkundung und nicht erst vor Einreichung des Zahlungsantrages. So merken Sie rechtzeitig, ob nicht doch ein Nachweis vergessen wurde.

Zum Zeitpunkt der Leitfaden-Erstellung wurden die Formulare zum Zahlungsantrag noch nicht veröffentlicht. Sobald die Formulare veröffentlicht wurden, können diese im Downloadbereich des StMELF heruntergeladen werden.

2.4 Beantragung der Vorschusszahlung

Während der Projektdurchführung besteht die Option einer Vorschusszahlung von bis zu 50% der genehmigten Fördermittel. Eine Beantragung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Auftragsnachweise: Mindestens 25 % der maximal anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben wurden bereits beauftragt und die entsprechenden Nachweise liegen vor (z.B. Mails oder Screenshots von der Auftragserteilung).
  • Personalkosten: Bei geförderten Personalkosten liegt ein Nachweis (z.B. Arbeitsvertrag) vor, der die Anstellung des Personals für mindestens 10 % der Projektlaufzeit (mindestens 3 Monate) belegt.

Vorschüsse bedürfen keiner gesonderten Absicherung. Während der Projektdurchführung sind keine weiteren Teilzahlungsanträge möglich.

Phase III: Vom Projektabschluss zur Auszahlung

3.1 Öffentlichkeitsarbeit unter Erwähnung der LEADER-Förderung

LEADER lebt von Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Als Projektträger:in sollten Sie sich also auch als Botschafter:in des Förderprogrammes verstehen. Nutzen Sie daher jede Gelegenheit, um in der Region über das Projekt und die LEADER-Förderung zu informieren.

Nehmen Sie als Multiplikator auch die lokale Presse und die LAG mit ins Boot, indem Sie Pressemitteilung zur Verfügung stellen und Bildmaterial beisteuern. Über Berichterstattung in der Zeitung, auf LAG-Homepage oder Social Media kann ihre Botschaft weitergetragen werden. Wenden Sie sich gerne an uns!

Erwähnung der LEADER-Förderung: Bei der Berichterstattung bitte immer den Begriff "LEADER" und die LAG erwähnen! Damit helfen Sie nicht nur die Bekanntheit des Förderprogrammes zu steigern, sondern tragen unser Motto "Bürger:innen gestalten ihre Heimat" auch an andere potenzielle Projektträger:innen in der Region weiter. Die Berichte sollten für etwaige Nachforderungen dokumentiert werden.

3.2 Antrag auf Konzeptänderung

Wenn es doch mal anders als geplant läuft, ist das ist in der Regel kein Grund zur Sorge! Um Kürzungen zu vermeiden, ist es jedoch wichtig, dass sie solche Änderungen frühzeitig und begründet an die Bewilligungsstelle kommunizieren. Nehmen Sie während der Umsetzung also keine Anpassungen am Fördergegenstand vor ohne eine vorherige Genehmigung eingeholt zu haben. Obwohl nicht jede Änderung gemeldet werden muss, ist es im Zweifelsfall immer ratsam Rücksprache mit der LAG oder der Bewilligungsstelle zu halten.

Eine Konzeptänderung beinhaltet die entfallenen sowie die neu hinzugekommen Positionen – mit Kostenplausibilsierung. Ein entsprechendes Angebot muss also zum Antrag auf Konzeptänderung mit vorgelegt werden.

In diesen Fällen ist beispielsweise eine Konzeptänderung erforderlich:

  • Änderung in Anzahl der zu erwerbenden Gegenständen
  • Änderung in Material oder Produktart (z.B. Waldsofa statt Holzbank)
  • Hinzukommen/Wegfallen projektbezogener Elemente
  • Änderung des Betriebsinhabers oder der Geschäftsadresse
  • Verzögerungen im Zeitplan*
  • Kostenreduzierung

* In Ausnahmefällen, die der/die Projektträger nicht selbst zu vertreten hat, können Fristverlängerungen für den Bewilligungszeitraum und den Zahlungsantrag genehmigt werden.

Bei Nachmeldungen bzw. Konzeptänderungen bitte immer die Betriebs- und Projektnummer angeben.

Hinweis: Die maximale Förderung wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Im Nachhinein ist keine Erhöhung der Fördersumme mehr möglich, auch wenn unvorhersehbare und nicht selbst zu verantwortende Kostensteigerungen eintreten.

Sie sind sich nicht sicher, ob bei Ihrem Projekt eine Konzeptänderung erforderlich ist?

Nehmen Sie im Zweifelsfall – und spätestens vor Einreichung des Zahlungsantrages – Kontakt mit uns auf!

3.3 Vorbereitung und Einreichung des Zahlungsantrages

Nach abgeschlossener Umsetzung wird das Projekt abgerechnet, das bedeutet die Auszahlung der Fördermittel kann beantragt werden. Nun können Sie sich die getätigten Ausgaben gemäß festgelegtem Fördersatz zurückerstatten lassen. Dies geschieht über den Zahlungsantrag.

Da fehlerhafte Angaben zu Kürzungen führen können, unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit der LAG auf. Wir prüfen die Unterlagen unverbindlich auf Vollständigkeit. Bitte lassen Sie uns die Unterlagen vor der Einreichung gesammelt zukommen.

Der Zahlungsantrag beinhaltet mehrere Formulare und Unterlagen:

  • Der Zahlungsantrag selbst
  • Auftragsliste
  • Belegliste
  • Dokumentation der Auftragsvergabe (Angebote, Schriftverkehr, etc.)
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Sachbericht
  • Dokumentation der vergebenen Aufträge (inkl. Nachweise)

Zur Beleg- und Auftragsliste: Die Rechnungen und zugehörigen Zahlungsnachweise (z.B. Kontoauszüge) müssen mit fortlaufenden Nummern versehen werden, die mit den Nummern in der Belegliste übereinstimmen. Jeder Auftrag erhält eine Auftragsnummer. Die Rechnungen werden in der Belegliste nach Rechnungsdatum chronologisch sortiert und der entsprechenden Auftragsnummer zugeordnet.

Bitte beachten: In manchen Fällen werden noch weitere Auflagen für die Abrechnung festgelegt. Im Zuwendungsbescheid finden Sie dazu Informationen. Die wichtigsten Informationen finden Sie im Merkblatt zum Zahlungsantrag.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Leitfadens waren die Formulare noch nicht veröffentlicht. Sobald die Formulare veröffentlicht wurden, können diese im Downloadbereich des StMELF heruntergeladen werden.

3.4 Auszahlung und Berücksichtigung der Bindungsfrist

Auszahlungsbescheid

Nach Prüfung des Zahlungsantrages und einer In-Augenschein-Nahme werden Sie mit dem Auszahlungsbescheid über das Ergebnis informiert. Die Auszahlung der Förderung wird zum nächstmöglichen Termin veranlasst.

Gratulation! Das Projekt ist nun abgeschlossen, die bürokratischen Hürden wurden gemeistert und durch die Fördermittel konnte eine positive Wirkung für die Region erzielt werden. Stellen Sie sicher, dass diese Wirkung auch nachhaltig erhalten bleibt! Langfristige Nutzungskonzepte oder Partnerschaften mit regionalen Akteuren (z.B. mit Gemeinden, Vereinen, Ehrenamtlichen oder der LAG) fördern die Verstetigung des Projektes.

Bindungsfrist

Zudem ist bei LEADER die Bindungsfrist zu beachten, das bedeutet geförderte Maßnahmen müssen für eine bestimmte Mindestlaufzeit dem Förderzweck dienen. Für geförderte materielle Investitionen gilt eine Zweckbindungsfrist von mindestens fünf Jahren ab Auszahlungsbescheid. Innerhalb dieser Fristen müssen Sie für Instandhaltung und Ersatz sorgen.

Bitte bewahren Sie die für die Förderung relevanten Unterlagen für mindestens zwei Jahre nach der Abschlusszahlung auf.

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